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Es gelten die AGBs des GesundheitsHotels Das Bad Peterstal.

1. Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer/Besteller/Veranstalter/Gast einerseits und dem Hotel anderseits gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Gruppen- oder Tagungsraum bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Die Hotelübernachtungspreise und sonstige Hotelpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, bzw. nach den vereinbarten Preisen.

3. Den Gästen wird die Kurtaxe ab der 1. Übernachtung pro Nacht in Rechnung gestellt. Der Zahlbetrag und die Ermäßigungen richten sich nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach.

4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Die Reservierung wird bis 18:00 Uhr aufrecht gehalten. Spätere Anreisen sind vorab (telefonisch oder schriftlich) anzuzeigen.

5. Reservierte Gruppen- oder Tagungsräume im Hause „Das Bad Peterstal“ stehen dem Gast /Veranstalter nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Genehmigung durch das Hotel.

6. Bei Veranstaltungen nach 23:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, zusätzliche Aufwendungen –insbesondere für die Mitarbeiter – in Rechnung zu stellen, jeweils zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

7. Der Leistungsnehmer (Gast/Veranstalter) erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer, Gruppen- oder Tagungsräume. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hotels, zu sorgen.

8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels und dies nur in Verbindung mit einer sog. „Korkgeld-Berechnung“.

9. Für Gruppenreisen und Arrangements gilt: Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Gruppen- oder Tagungsräumen und Arrangements werden entweder konkret oder pauschal unsere Ausfall-bzw. Entschädigungsleistungen in Rechnung gestellt. Die pauschalen Entschädigungskosten betragen:

  1. bei weniger als 2 Monate vor Anreisedatum: 30 % der vereinbarten Leistung,
  2. bei weniger als 1 Monat vor Anreisedatum: 50% der vereinbarten Leistung,
  3. bei weniger als 2 Wochen vor Anreisedatum: 80% der vereinbarten Leistung.
  4. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Gruppen- und Tagungsräume, sowie Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Leistungen hat der Leistungsnehmer/Auftraggeber für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

10. Wenn in den Arrangements eine Reiserücktritt-Versicherung enthalten ist, schließt diese das GesundheitsHotel im Namen und für den Gast ab. Für die Versicherung gelten die AGB für den ELVIA Reiseschutz. Demnach besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war (z. B. ein bereits feststehender oder regelmäßiger Arzttermin oder Klinikaufenthalt). Weitere Ausschlüsse definiert §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.

11. Um bei Gruppenbuchungen (gelten ab 15 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisen, ist der Leistungsnehmer/Auftraggeber verpflichtet, dem Hotel vierzehn Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.

12. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide Gesamtschuldner.

13. Sollte der Veranstalter eine politische/religiöse Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Leistungsnehmer gegenüber dem Hotel dies, so ist das Hotel jederzeit berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechend Punkt 9 dieses Vertrages Entschädigungsleistungen zu berechnen.

14. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Auftraggeber/ Leistungsnehmer abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel jederzeit ohne Kosten von dem Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß nicht hinreichend informiert wurde.

15. Sind keine anderen Vereinbarungen hinsichtlich der Zahlung von Hotelleistungen getroffen worden, so ist spätestens 2 Monate vor der Anreise eine Anzahlung von 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrags zu leisten. Der verbleibende Restbetrag ist unmittelbar nach Erhalt der Abschlussrechnung auf das Konto des GesundheitsHotel Das Bad Peterstal (siehe Briefbogen/Rechnung) zu überweisen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 10 erhoben.

16. Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Hotel anerkannt.

17. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbestellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder Lasten des Auftraggebers/Leistungsnehmers. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive MwSt.

18. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Genehmigung des Hotels.

19. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger Zustimmung des Hotels und zwar in schriftlicher Form. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne diese, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle greift Punkt 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

20. Bei Seminaren/Tagungen/Kongressen/Banketten etc. ist zu beachten, dass eine Änderung der Teilnehmerzahl zum Essen drei Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden muss.

21. Der Besteller/Leistungsnehmer haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern, zusätzlich bestellen Speisen, Getränken und Auslagen, sowie allen anderen anfallenden Kosten.

22. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den jeweils aktuellen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf nur mit Genehmigung des Hotels an Wänden, Türen, Fenstern, Decken, Tapeten etc. angebracht werden. Für etwaige Schäden haftet der Besteller/Leistungsnehmer.

23. Die Haftung des Hotels für Schäden an Sachen und Gegenständen, die der Veranstalter oder die Teilnehmer einbringen, wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für zurückgelassene Gegenstände haftet das Hotel nicht.

24. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort behoben. Eine Zurückbehaltung oder Minimierung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Änderungen und Einschränkungen hinsichtlich der herrschenden Corona-Pandemie beruhen auf behördlichen Anordnungen und stellen ausdrücklich keinen Reklamationsgrund dar. Auch Preiskürzungen seitens des Bestellers/Leistungsnehmers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

25. Die Haftung für Schmuck und Wertgegenstände entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

26. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

27. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen im übrigem nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gelten die ihnen möglichst nahe kommenden gültigen Bestimmungen.

28. Gerichtsstand ist Offenburg.


Das Bad Peterstal Gesundheitshotel KG
Schwarzwaldstraße 40
77740 Bad Peterstal-Griesbach
Handelsregister Freiburg, HRA-Nr. 701674
Geschäftsführer: Burkhard Isenmann
Stand April 2014